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Fachbeitrag · Fachwissen & Markt · Accounting & Rechnungswesen

HGB oder IFRS: Warum die Doppelqualifikation so gefragt ist

Wer beide Rechnungslegungswelten beherrscht, hat im Markt die Wahl. Warum die Doppelqualifikation so stark zählt.

Veröffentlicht am 13.01.2026 · 5 Min. Lesezeit

Wo die Unterschiede praktisch wehtun

HGB und IFRS unterscheiden sich nicht in der Theorie, sondern im Abschlussalltag: Bilanzierungsansatz und -ausweis von Geschäftsvorfällen, Bewertungskonzepte, die Logik der Zwecke – der HGB-Abschluss dient der Ausschüttungs- und Steuerbemessung, der IFRS-Abschluss der Informationsvermittlung an Kapitalgeber. Wer beide erstellt, merkt, dass es zwei Denkschulen sind, nicht zwei Formatvarianten.

Praktisch wehtut der Unterschied an Stellen wie der Behandlung von Leasingverhältnissen, der Bewertung von Finanzinstrumenten, der Abschreibungslogik und dem Umfang der Anhangangaben. Wer aus der HGB-Welt kommt, muss umlernen: weg vom Vorsichtsprinzip als Leitidee, hin zum Fair Value als Bewertungsmaßstab.

Der schwierigste Punkt ist die Umkehrung: Wer nur IFRS kann, unterschätzt, wie stark der HGB-Abschluss in Deutschland mit Steuer und Ausschüttung verzahnt ist. Die Doppelqualifikation heißt deshalb nicht, beides einmal gelernt zu haben, sondern beide Logiken parallel denken zu können.

Wann Unternehmen auf IFRS umstellen müssen

Kapitalmarktorientierte Unternehmen sind zur IFRS-Konzernrechnungslegung verpflichtet. Darüber hinaus stellen Unternehmen freiwillig oder faktisch gezwungen um: bei geplantem Börsengang, bei Übernahme durch einen internationalen Konzern, bei Finanzierungspartnern, die IFRS-Abschlüsse verlangen.

Relevant ist auch die Grauzone des Mittelstands: Viele größere Familienunternehmen erstellen zusätzlich zum HGB-Einzelabschluss einen IFRS-Konzernabschluss für die Berichtsstruktur – und brauchen genau dafür Menschen, die beide Seiten verstehen und die Überleitungsrechnung beherrschen.

Die Umstellung selbst ist ein Projekt mit Personalbedarf: Eröffnungsbilanz, Anpassung der Prozesse, Schulung des Teams. Unternehmen, die diesen Schritt planen, suchen früh nach erfahrenen IFRS-Kräften – und finden einen engen Markt vor.

Warum reine HGB-Profile enger werden

Der Markt für reine HGB-Positionen schrumpft nicht – der deutsche Mittelstand bilanziert weiter nach HGB. Aber die Karrierespitze verengt sich: Leitungs- und Konzernpositionen im Rechnungswesen setzen zunehmend IFRS-Kenntnisse voraus, weil der Konzernabschluss die Kommunikation nach außen trägt.

Das zeigt sich in den Anforderungsprofilen: Bei Leitungspositionen im Rechnungswesen größerer Häuser ist IFRS inzwischen Standardanforderung, kein Bonus mehr. Wer sich auf HGB beschränkt, bleibt im Handelsrecht stark – und stößt an eine Decke, die sich mit jedem Jahrzehnt Internationalisierung senkt.

Dazu kommt der Wettbewerbseffekt: Kandidaten mit Doppelqualifikation sind knapp und umworben. Für Unternehmen heißt das, dass ein IFRS-Anteil in der Rolle die Attraktivität der Stelle erhöht – für Kandidaten, dass die Investition in die zweite Welt die Karriereoptionen deutlich erweitert.

Wie man IFRS berufsbegleitend aufbaut

Der strukturierte Weg führt über die etablierten Zertifikatslehrgänge – etwa den IFRS-Abschluss an Hochschulen oder Akademien, die berufsbegleitend in ein bis zwei Jahren zum belastbaren Abschluss führen. Das kostet Abende und Wochenenden, ist aber der Weg, den Arbeitgeber anerkennen.

Mindestens ebenso wichtig ist die Praxis: Zertifikat ohne Anwendung verfällt schnell. Wer im Unternehmen an der Konzernberichterstattung, der Überleitungsrechnung oder einem Umstellungsprojekt mitarbeiten kann, sollte diese Chance aktiv suchen – sie wiegt schwerer als jede weitere Theorieeinheit.

Und es gibt den indirekten Weg: Positionen in Konzernstrukturen, in denen IFRS-Berichte geliefert werden, auch ohne die volle Abschlussverantwortung. Wer einmal im Reporting eines internationalen Konzerns gearbeitet hat, bringt die Denkweise mit – das ist oft der pragmatischste Einstieg.

Was Arbeitgeber tatsächlich prüfen

In Auswahlgesprächen für Positionen mit IFRS-Anforderung wird selten Theorie abgefragt. Geprüft wird die Anwendung: Hat der Kandidat IFRS-Abschlüsse erstellt oder nur mitgearbeitet? Kann er erklären, wie ein konkreter Sachverhalt in beiden Rechtskreisen aussieht?

Typische Prüffragen sind fallbezogen: die Bilanzierung eines Leasingverhältnisses, der Umgang mit einer Rückstellung nach beiden Regelwerken, die Frage, was sich in der Überleitungsrechnung tatsächlich verbirgt. Wer hier nur Zertifikatswissen hat, merkt der Gegenüber schnell.

Entscheidend ist deshalb die ehrliche Selbsteinschätzung im Lebenslauf: „IFRS-Kenntnisse“ kann alles heißen vom Lehrgang bis zur Abschlussverantwortung. Die Doppelqualifikation, nach der der Markt sucht, ist die Verantwortung in beiden Welten – und genau die sollte im Profil nachvollziehbar belegt sein.

Matching Finance – Personalberatung für das Finanzwesen

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