Rechtliches
Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung gemäß § 12 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in Verbindung mit der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV).
Unser Anspruch
Matching Finance ist bestrebt, seine Website im Einklang mit den Barrierefreiheitsanforderungen des BFSG barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage bilden die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, sowie die harmonisierte europäische Norm EN 301 549.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist weitgehend mit den Anforderungen des BFSG vereinbar. Sie wurde nach dem Stand der Technik so gestaltet, dass sie für möglichst viele Menschen nutzbar ist – unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder eingesetzten Hilfsmitteln.
Konkret umfasst das unter anderem:
- eine klare Seitenstruktur mit Überschriftenhierarchie und Landmarken,
- vollständige Bedienbarkeit mit der Tastatur,
- Alternativtexte für inhaltliche Bilder,
- beschriftete Formularfelder mit verständlichen Fehlermeldungen,
- ausreichende Farbkontraste und skalierbare Schriftgrößen,
- Verzicht auf Inhalte, die ausschließlich über Farbe vermittelt werden.
Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz sorgfältiger Umsetzung können einzelne Inhalte noch nicht vollständig barrierefrei sein, insbesondere:
- Von Nutzern oder Drittsystemen bereitgestellte Dokumente (etwa herunterladbare PDF-Dateien) sind gegebenenfalls nicht vollständig barrierefrei aufbereitet.
- Einzelne ältere Inhalte können noch nicht alle Anforderungen der WCAG 2.1 AA erfüllen; wir arbeiten fortlaufend an deren Überarbeitung.
Wenn Sie auf eine Barrier stoßen, helfen wir Ihnen gern und stellen Ihnen Inhalte auf Wunsch in einer zugänglichen Form bereit.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 7. September 2026 erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit mit den Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung. Wir überprüfen die Website regelmäßig und aktualisieren diese Erklärung bei wesentlichen Änderungen.
Feedback und Kontaktangaben
Sie haben Barrieren auf dieser Website festgestellt oder benötigen Informationen in einer zugänglichen Form? Melden Sie sich bei uns – wir bemühen uns, Ihnen innerhalb von zwei Wochen zu antworten:
Matching Finance
Hahnstraße 70
60528 Frankfurt am Main
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Nutzung keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wenden. Diese prüft, ob ein Durchsetzungsverfahren eingeleitet wird:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
